Der Makler-Hintergründe der Tätigkeit

Ein Makler vermittelt eine Gelegenheit, um Verträge abzuschließen. Ein anderes Wort dafür wäre Handelsmakler oder der englische Begriff „broker“. Der Handelsmakler wird als Absatzmittler bezeichnet, der Verträge vermittelt und den Handelsverkehr über die Anschaffung von Wertpapieren, Waren, Versicherungen, Schiffsmieten und weiteren Sachgegenständen in diesem Bereich übernimmt. Die Aufgabe von einem Makler ist rein die Vermittlung, aus diesem Grund darf kein dauerhaftes Verhältnis im Zuge eines Vertrages bestehen. Der Abschluss der Verträge fällt nicht in das Aufgabengebiet des Maklers, dafür sind die Vertragsparteien zuständig. Als Vertragsparteien werden der Verkäufer und der Käufer bezeichnet zwischen denen der Handelsmakler als Vermittler fungiert. Früher wurde der Beruf „Mäkler“ genannt, das Wort stammte aus dem niederdeutschen Bereich und bedeutete ursprünglich „Geschäfte machen“.

Der Beruf wird als selbständiger Kaufmann ausgeübt und die Tätigkeit des Maklers wird über den Maklervertrag, der das deutsche Zivilrecht als Leitbild behandelt, verdeutlicht. Der Provisionsanspruch für einen Handelsmakler setzt voraus, dass neben dem Vertrag, der mit dem Auftraggeber besteht, auch eine vertragliche Übereinkunft mit einer dritten Person und dem Auftraggeber vorhanden sein muss. Sonst bekommt der Handelsmakler keine Inkassovollmacht und somit keine Provision. Die Provision ist das Honorar eines Handelsmaklers und wird meistens völlig frei vereinbart. Das Honorar ist in Bezug auf Vermietung oder Verkauf unterschiedlich hoch angesetzt. Bei einem Verkauf ist es in der Regel üblich drei bis sechs Prozent des Kaufpreises zu beantragen. Bei einer Vermietung beträgt die Provision laut dem Gesetz der Wohnungsvermittlung zwei Monatsmieten.

Das sogenannte Makeln ist vor allem bei Grundstücken, Mietverhältnissen, Wertpapieren sowie bei Heiratsabsichten bekannt. Der Börsenmakler übernimmt die Kursfeststellung von Kursen an Börsen. Die Skontroführung wird laut der Börsenordnung von Spezialisten übernommen und fällt nicht mehr ins Aufgabengebiet der Börsenmakler. Der Finanzmakler übernimmt die Finanzberatung und vermittelt Kredite, Anlagen und Versicherungen. Der klassische Handelsmakler vermittelt Handelsware, Güterbeförderungen, Versicherungen und Wertpapiere, die als bewegliche Sachen bezeichnet werden. Der Immobilienmakler vermittelt Grundstücke und Immobilien, wie Wohnungen und Häuser. Der Zivilmakler ist ein Überbegriff für gewerbsmäßige Vermittlungen von Miet-und Pachtverträge, Heiratsverträge, Grundstückskaufverträge, Kreditverträge und Grundstückskaufverträge. Im Gegensatz zu einem Handelsmakler können Zivilmakler viel früher Anspruch auf eine Provision erheben. Es muss hierzu ein Kausalzusammenhang zwischen dem Vertragsabschluss und der Maklertätigkeit geben. Das Wort Kausalität bedeutet im Gebiet der Rechtswissenschaft, dass ein besonderer Zusammenhang zwischen einem rechtlichen Ereignis oder einer rechtlichen Handlung und dem dadurch folgenden Rechtserfolg besteht. Für jedes Rechtsgebiet existieren verschiedene Theorien der Kausalität. Das Ziel dieser Kausalitätstheorien ist die Abgrenzung von rechtserheblichen Ursachen von den nicht rechtlich relevanten Beweggründen. Der Nachweismakler ist dafür zuständig die Gelegenheit nachzuweisen, um einen Vertrag erfolgreich abschließen zu können. Er übernimmt aber keine Verantwortung für die Leistungsgüte, sondern offeriert nur die Möglichkeit dadurch den Vertragsabschluss zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie bei Immobilienbüro Olaf Block.

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